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web x.0 :: Content License 4 Weblogs

(Regelung des Verhältnisses zwischen dem Autor eines Weblogeintrags und dem Nutzer dieses Weblogeintrags)

Zusammenfassung

Dies sind die Lizenzbedingungen unter denen der Urheber eines Weblogeintrags - im weiteren Autor genannt - seine geistige Schöpfung im web x.0 der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Diese Lizenz regelt damit das Verhältnis zwischen dem Autor und dem Nutzer seines Werkes.

Wir wollen Sie an dieser Stelle gleich darauf hinweisen, dass Sie als Nutzer neben dieser "web x.0 :: Content Licnese 4 Weblogs" auch die "Allgemeinen Nutzungsbedingungen" des web x.0 zur Kenntnis nehmen sollten.

Wenn Sie als Autor die "web x.0 :: Content License 4 Weblogs" verwenden, sollten Sie darüber hinaus vor allem auch die "web x.0 :: Journal License" zur Kenntnis nehmen.

Inhaltsverzeichnis

1. Vertragsabschluss
2. Vertragsgegenstand
3. Rechte des Nutzers
3.1 Nutzung digitaler Ausgaben und Formate
3.2 Nutzung nicht-digitaler Ausgaben und Formate
4. Pflichten des Nutzers
5. Fußnoten

1. Vertragsabschluss

Mit dem Download des Weblogeintrags, seiner Vervielfältigung, Weitergabe, oder einer anderweitigen Nutzung erkennt der Nutzer die Lizenzbedingungen des Autors[1] an, und ist verpflichtet, diese zu beachten.

Andere Nutzungs- oder gar Verwertungsbedingungen des Nutzers erkennt der Autor nicht an, es sei denn der Autor hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt und diese wären mit der "web x.0 :: Content License 4 Weblogs" vereinbar.

2. Vertragsgegenstand

(1)

Mit dieser Lizenz regelt der Autor die Nutzungsbedingungen, die Sie als Nutzer seiner geistigen Schöpfung – dem Weblogeintrag - beim Umgang mit dieser einzuhalten haben.

(2)

Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an diesem Weblogeintrag zu verfügen und dass er bisher keine den Rechtseinräumungen dieser Lizenz entgegenstehenden Verfügungen getroffen hat.

(3)

Der Autor verpflichtet sich, nach der Veröffentlichung des Weblogeintrags unter dieser Lizenz keine weiteren Verfügungen zu treffen, welche der Nutzung dieses Weblogeintrags unter nachfolgenden Bedingungen entgegenstehen oder diese gefährden.

3. Rechte des Nutzers

(3.1) Nutzung digitaler Ausgaben und Formate

(3.1.1)

Der Autor überträgt dem Nutzer dieses Weblogeintrags das uneingeschränkte Recht des Zugangs zur digitalen Ausgabe des Weblogeintrags; dies gilt für alle Ausgaben und Auflagen und für alle Sprachen im Internet.

(3.1.2)

(a)
Enthält die digitale Ausgabe dieser Publikation Werbung, dann darf diese durch den Nutzer nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Entfernt der Nutzer die Werbung, oder macht sie unkenntlich, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen.

(b)
Sollte der Nutzer die digitale Ausgabe dieser Publikation an anderer Stelle Dritten zugänglich machen, so leiten sich daraus keine Ansprüche des Nutzers auf Werbeeinnamen ab, die durch die Werbung in der digitalen Ausgabe dieser Publikation erzielt werden können.

(3.2) Nutzung nicht-digitaler Ausgaben und Formate

Die kostenlose Vervielfältigung nicht-digitaler Formate des Weblogeintrags, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren (Kopie) ist im Falle der rein privaten Nutzung erlaubt.

4. Pflichten des Nutzers

(1) Urhebernennung

Der Nutzer ist verpflichtet, den Autor in angemessener Weise als Urheber des Weblogeintrags auszuweisen. Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, den Titel des Weblogeintrags sowie den Ort der erstmaligen Veröffentlichung anzuführen.

Gibt der Nutzer den Weblogeintrag, oder Ausschnitte des Weblogeintrags weiter, ohne den Autor als Urheber des Weblogeintrags auszuweisen, oder ohne den Titel und des Weblogeintrags und den Ort seiner erstmaligen Veröffentlichung zu nennen, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen.

(2) Werkintegrität

Es ist dem Nutzer untersagt, am Inhalt des Weblogeintrags Veränderungen vorzunehmen.
Verstößt der Nutzer gegen diese Bestimmung, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen.

(3) Weitergabe des Weblogeintrags nur unter der "Content License 4 Weblogs"

Der Weblogeintrag oder Ausschnitte des Weblogeintrags dürfen nur zusammen mit der „web x.0 :: Content License 4 Weblogs“ sowie unter Beachtung der Bedingungen der „web x.0 :: Content License 4 Weblogs“ an Dritte weitergegeben werden. Um dies zu gewährleisten ist der Nutzer verpflichtet, die Weitergabe des Weblogeintrags oder umfangreicher Ausschnitte des Weblogeintrags nur unter Angabe des folgenden Copyright-Hinweises vorzunehmen:

[© (Jahr der Veröffentlichung) Name des Autors: Titel des Weblogeintrags]; Die Nutzung dieses Werkes ist nur nach den Bestimmungen der „web x.0 ::Content License 4 Weblogs“ erlaubt. Insbesondere die inhaltliche Veränderung des Werkes ist untersagt. (zu den Lizenzbestimmungen siehe www.webx0.org/Content_License-Weblogs.html)

Bei digitalen Ausgaben bzw. Formaten des Weblogeintrags, muss im obigen Copyright-Hinweis außerdem der Name „web x.0 :: Content License 4 Weblos“ mit dem ausführlichen Lizenztext auf lexiconline.org verlinkt sein.

Verstößt der Nutzer gegen diese Bestimmung, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen.

5. Fußnoten

[1]
Im Weiteren ist immer nur von "dem Autor" die Rede; mit einbezogen werden damit natürlich auch jene Fälle, bei denen mehrere Autoren gemeinsam das Urheberrecht an einem Weblogeintrag innehaben.

[2]
Unter einem „umfangreichen Ausschnitt“ eines Werkes wird ein Umfang verstanden, der über den in der Wissenschaft üblichen Umfang eines Zitates hinausgeht.

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