Lizenzen & Regularien
web x.0 :: Journal License
(Regelung des Verhältnisses zwischen den Journalen des web x.0 und den Autoren)
Zusammenfassung
Dies sind die Lizenzbedingungen, in denen für die Internetseiten des web x.0 das Verhältnis zwischen den Journalen und den Autoren geregelt wird, soweit dies nicht schon durch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des web x.0 abgedeckt ist.
Wir wollen Sie an dieser Stelle gleich darauf hinweisen, dass Sie neben dieser "web x.0 :: Journal License" auch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des web x.0 zur Kenntnis nehmen sollten.
Inhaltsverzeichnis
1. Vertragsabschluss
2. Vertragsgegenstand
3. Rechtseinräumungen des Autors
4. Rechte und Pflichten des Journals
5. Pflichten des Autors
6. Rechte des Autors
1. Vertragsabschluss
Für alle gegenseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Journal und dem Autor gelten diese vertraglichen Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Autors erkennt das Journal nicht an, es sei denn, das Journal hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt und diese wären mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen des web x.0 in ihrer zum Vertragsabschluss gültigen Form vereinbar.
2. Vertragsgegenstand
(1)
Dieser Vertrag betrifft alle verfassten und noch zu verfassenden (zukünftig verfassten) Werke des Autors, welche dieser über die entsprechende Software in diesem Journal veröffentlicht.
(2)
Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an seinem Werk zu verfügen und dass er bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrags entgegenstehenden Verfügungen getroffen hat.
(3)
Der Autor verpflichtet sich, nach Abschluss dieses Vertrags keine weiteren Verfügungen zu treffen, welche der Veröffentlichung auf den Internetseiten des Journals entgegenstehen oder diese gefährden.
Dabei bleibt dem Autor jedoch ausdrücklich vorbehalten, seine auf den Internetseiten dieses Journals veröffentlichten Publikationen (ggf. zu anderen Nutzungsbedingungen!) auch
- durch andere Journale bzw. Verleger
- auf anderen Internetseiten als denen dieses Netzwerks
zu veröffentlichen, soweit dies der Veröffentlichung auf den Internetseiten dieses Journals nicht entgegensteht.
3. Rechtseinräumungen des Autors
(1)
Der Autor überträgt dem Journal räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist[1] das Recht zur uneingeschränkten digitalen Vervielfältigung und Verbreitung (insbesondere durch Up- und Download) für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachen im Internet. Das heißt, das Journal erhält das Senderecht im Onlinebereich bzw. das digitale Nutzungsrecht.
(2)
Treffen Autor und Journal keine anderslautende schriftliche Vereinbarung, dann räumt der Autor dem Journal für die Dauer des Hauptrechts gem. Abs. (1) außerdem das folgende Nebenrecht ein:
- das Recht zur Übersetzung in andere Sprachen.
(3)
Der Autor räumt dem Journal das Recht zur kommerziellen Verwertung seines Werkes ein. Dieses Recht ist jedoch in verschiedener Hinsicht eingeschränkt:
(a) digitale Ausgaben des Werks
Durch die kommerzielle Verwertung darf der kostenlose Zugang zur digitalen Ausgabe eines Werkes für Dritte nur im Rahmen dessen eingeschränkt werden, was gemäß der Content-Lizenz zulässig ist, unter der der Autor sein Werk veröffentlicht hat.
(b) nicht-digitale Ausgaben des Werks
Die Vervielfältigung nicht-digitaler Formate der Publikation, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren (Kopie) ist für Dritte im Falle der rein privaten Nutzung erlaubt.
4. Rechte und Pflichten des Journals
(1)
Die Rechte und Pflichten des Journals werden, sofern sie nicht aus diesem Vertrag hervorgehen, durch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das web x.0 festgelegt.
Das Journal verpflichtet sich, die jeweils gültigen Regeln und Anforderungen, die der Betreiber des web x.0 mit der Prozedur der Veröffentlichung einer Publikation verknüpft, zu beachten.
(2)
Im Falle der aktiven kommerziellen Verwertung von Werken, die durch das Journal veröffentlicht werden, ist das Journal dazu verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen öffentlich zugänglich auf den Internetseiten des Journals anzubringen.
5. Pflichten des Autors
Der Autor verpflichtet sich, die jeweils gültigen Regeln und Anforderungen, die der Betreiber des web x.0 mit der Prozedur der Veröffentlichung einer Publikation verknüpft, zu beachten.
6. Rechte des Autors
(1) Urhebernennung
Das Journal ist verpflichtet, den Autor auch ohne dessen ausdrückliche Anweisung in angemessener Weise als Urheber des Werkes auszuweisen und bei Abschluss von Lizenzverträgen Dritten eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
Gibt jemand das Werk, oder Ausschnitte des Werkes eines Autors weiter, ohne den Autor gemäß der „web x.0 :: content license“ (bzw. der „web x.0 :: lesser content license“) als Urheber des Werkes auszuweisen, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen. Hiervon bleibt jedoch der zwischen Autor und dem Journal geschlossene Lizenzvertrag – und damit die lizenzkonforme Nutzung des Werkes durch andere - unberührt.
(2) Werkintegrität
Das Journal ist verpflichtet, die Nutzer des Werkes darauf hinzuweisen, dass die Veränderung des Werkes untersagt ist.
Verstößt ein Nutzer des Werkes gegen diese Bestimmung, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen. Hiervon bleibt jedoch der zwischen Autor und dem Journal geschlossene Lizenzvertrag – und damit die lizenzkonforme Nutzung des Werkes durch andere - unberührt.
(3)
Die allgemeinen Konditionen, zu denen das Journal Autoren an den Einnahmen aus der kommerziellen Verwertung der digitalen Ausgabe eines Werkes beteiligt, müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Journals öffentlich zugänglich dokumentiert werden.
Fußnoten
[1]
Sollte in irgendeinem anderen Lande der Welt die gesetzliche Schutzfrist in Zukunft verlängert werden, so gilt dieser Vertrag in jenem Lande auch für den Verlängerungszeitraum.
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