Lizenzen & Regularien
lexiconline::Lesser Content License
(Regelung des Verhältnisses zwischen Autor und den Nutzern des Werkes - unter Berücksichtigung von Verwertungsinteressen des Autors bzw. des Journals)
Zusammenfassung
Im Gegensatz zur „web x.0 :: Conent License“ gewährt die „Lesser Content License“ dem Autor im A-Teil die Möglichkeit für bis zu 24 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum unter dieser Lizenz besondere Verwertungsbedingungen festzuschreiben. Nach diesen maximal 24 Monaten treten automatisch die Bedingungen des B-Teils in Kraft, dessen Bedingungen der „ web x.0 :: Content License“ entsprechen.
0. Inhaltsverzeichnis
1. Vertragsabschluss
2. Vertragsgegenstand
3. Rechte des Nutzers
4. Pflichten des Nutzers
5. Fußnoten
1. Vertragsabschluss
Mit dem Download des Werkes, seiner Weitergabe, oder einer anderweitigen Nutzung erkennt der Nutzer die Lizenzbedingungen des Autors[1] an, und ist verpflichtet, diese zu beachten.
Andere Nutzungs- oder gar Verwertungsbedingungen des Nutzers erkennt der Autor nicht an, es sei denn der Autor hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt und diese wären mit der „web x.0 :: Journal License“ vereinbar.
2. Vertragsgegenstand
(1)
Mit dieser Lizenz regelt der Autor die Nutzungsbedingungen, die Sie als Nutzer seiner geistigen Schöpfung beim Umgang mit dieser einzuhalten haben.
(2)
Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an seinem Werk zu verfügen und dass er bisher keine den Rechtseinräumungen diese Lizenz entgegenstehenden Verfügungen getroffen hat.
(3)
(1)
In den folgenden Kapiteln ist die „Lesser Content License“ jeweils in einen A Teil und einen B Teil gegliedert.
Im A Teil werden jeweils die Nutzungsbedingungen geregelt, wie sie für maximal 24 Monate ab der Veröffentlichung gelten sollen. Im Teil B sind dann die Nutzungsbedingungen festgehalten, die nach diesen maximal 24 Monaten für das Werk gelten sollen.
(2)
Die „Lesser Content License“ hat immer nur für eine bestimmte Version einer Publikation Gültigkeit, nicht aber für nachfolgende Versionen einer Publikation. Damit kann der A Teil dieser Lizenz für jede später veröffentlichte Version einer Publikation wieder für die Dauer von maximal 24 Monante in Kraft gesetzt werden.
(4)
(1)
Bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen im A Teil haben das veröffentlichende Journal und der Autor in gegenseitiger Absprache weitgehende Gestaltungsfreiheit. Autor und Journal sind lediglich verpflichtet, im Teil A keine Verfügungen zu treffen, die dem Inkrafttreten der Nutzungsbedingungen des B Teils (spätestens 24 Monate nach Veröffentlichung des Werkes) entgegenstehen.
(2)
Der Autor verpflichtet sich, nach der Veröffentlichung seines Werkes unter der „Lesser Content License“ keine weiteren Verfügungen zu treffen, welche der Nutzung seines Werkes unter nachfolgenden Bedingungen entgegenstehen oder diese gefährden.
3. Rechte des Nutzers
Teil A
(1)
In diesem Teil A sind die Nutzungsbedingungen geregelt, die [hier die Zahl der Monate eintragen - maximal 24] Monate nach Veröffentlichung der Publikation gelten sollen.
(2)
Für die Titelseite und Zusammenfassung bzw. Abstract der Publikation gelten allerdings schon ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung die Nutzungsrechte, wie sie im Teil B beschrieben werden.
Teil B
Nach [Zahl der Monate] Monaten treten für das Werk nachfolgende Nutzungsbedingungen in Kraft:
B.I Nutzung digitaler Ausgaben und Formate
(1)
Der Autor überträgt dem Nutzer dieser Publikation das Recht zur uneingeschränkten digitalen Vervielfältigung und Weitergabe; dies gilt für alle Ausgaben und Auflagen und für alle Sprachen im Internet. Damit erhält der Nutzer das Recht
(a)
zur Speicherung und Übermittlung einer digitalen Version dieser Publikation, d.h. diese in Datenbanken, Dokumentationssystemen oder in digitalen Speichern ähnlicher Art einzubringen;
(b)
die Publikation in digitaler Form zu übermitteln;
(c)
zur Übertragung auf Datenträgermaterial zur digitalen Wiedergabe (CD- Rom u.ä.) und zu dessen Vervielfältigung.
(2)
(a) Enthält die digitale Ausgabe dieser Publikation Werbung, dann darf diese durch den Nutzer nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Entfernt der Nutzer die Werbung, oder macht sie unkenntlich, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen.
(b) Sollte der Nutzer die digitale Ausgabe dieser Publikation an anderer Stelle Dritten zugänglich machen, so leiten sich daraus keine Ansprüche des Nutzers auf Werbeeinnamen ab, die durch die Werbung in der digitalen Ausgabe dieser Publikation erzielt werden können.
B.II Nutzung nicht-digitaler Ausgaben und Formate
Die kostenlose Vervielfältigung nicht-digitaler Formate der Publikation, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren (Kopie) ist im Falle der rein privaten Nutzung erlaubt.
4. Pflichten des Nutzers
Teil A
(1)
In diesem Teil A sind im Folgenden die Pflichten festgehalten, die für den Nutzer mit der Wahrnehmung des Nutzungsrechts während der ersten [Zahl der Monate] Monate nach Veröffentlichung der Publikation verbunden sind.
(2)
Da für die Titelseite sowie Zusammenfassung bzw. Abstract der Publikation schon ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung die Nutzungsbedingungen gelten, wie sie unter Kap. 3 Teil B festgelegt sind, gelten für den Nutzer bezüglich der Titelseite auch ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung die Pflichten, wie sie in Kap. 4 Teil B festgelegt sind.
Teil B
Nach [Anzahl der Monate] Monaten ist die Wahrnehmung des Nutzungsrechts für den Nutzer mit folgenden Pflichten verbunden:
(1) Urhebernennung
Der Nutzer ist verpflichtet, den Autor in angemessener Weise als Urheber der Publikation auszuweisen. Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, den Titel des Werkes sowie den Ort der erstmaligen Veröffentlichung anzuführen.
Gibt der Nutzer die Publikation oder Ausschnitte der Publikation weiter, ohne den Autor als Urheber der Publikation auszuweisen, oder ohne den Titel der Publikation und den Ort seiner erstmaligen Veröffentlichung zu nennen, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen.
(2) Werkintegrität
Es ist dem Nutzer untersagt, am Inhalt der Publikation Veränderungen vorzunehmen.
Verstößt der Nutzer gegen diese Bestimmung, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen.
(3) Weitergabe der Publikation nur unter der "web x.0 :: Lesser Content License 4 Publications"
Die Publikation oder Ausschnitte der Publikation dürfen nur unter Verweis auf die „Lesser Content License 4 Publications“ sowie unter Beachtung der Bedingungen der „Lesser Content License 4 Publications“ an Dritte weitergegeben werden. Um dies zu gewährleisten ist der Nutzer verpflichtet, die Weitergabe der Publikation oder umfangreicher Ausschnitte der Publikation nur unter Angabe des folgenden Copyright-Hinweises vorzunehmen:
[© (Jahr der Veröffentlichung) Name des Autors: Titel der Publikation]; Die Nutzung dieses Werkes ist nur nach den Bestimmungen der „lexiconline::Lesser Content License 4 Publications“ erlaubt. Insbesondere die inhaltliche Veränderung des Werkes ist untersagt. (zu den Lizenzbestimmungen siehe www.webx0.org/Lesser_Content_License-Publications.html)Bei digitalen Ausgaben bzw. Formaten der Publikation, muss im obigen Copyright-Hinweis außerdem der Name „web x.0 :: Lesser Content License 4 Publication“ mit dem ausführlichen Lizenztext auf webx0.org verlinkt sein.
Verstößt der Nutzer gegen diese Bestimmung, so verliert er alle Nutzungsrechte, die automatisch an den Autor zurückfallen.
5. Fußnoten
[1]
Im Weiteren ist immer nur von "dem Autor" die Rede; mit einbezogen werden damit natürlich auch jene Fälle, bei denen mehrere Autoren gemeinsam das Urheberrecht an einem Werk innehaben.
[2]
Unter einem „umfangreichen Ausschnitt“ eines Werkes wird ein Umfang verstanden, der über den in der Wissenschaft üblichen Umfang eines Zita







